Ausbildung zum Brandschutzhelfer
nach DGUV 205-023, ASR 2.2 und §10 ArbSchG
Das oberste Gebot im Brandfall lautet: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetz die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern (mind. 5 % der Beschäftigten) zum Brandschutzhelfer vorgeschrieben.
Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmern nicht nur Kenntnisse der Brandschutzmaßnahmen und -organisation, sondern auch die sichere Bekämpfung der Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung.
Es empfiehlt sich alle 2–5 Jahre eine „Auffrischung“ der Kenntnisse für Brandschutzhelfer.
Inhalte der Ausbildung (Dauer 4-5 Std.)
- Grundzüge des Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise
von Feuerlöscheinrichtungen - Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- praktische Löschübung mit
Feuerlöscheinrichtungen
Termine (weitere nach Absprache)
Viersen: 01.03. 26.04. 28.06. 27.09. 29.11.
Koblenz: auf Anfrage
Marktredwitz: auf Anfrage
Kulmbach: auf Anfrage
Das Seminar kann wahlweise auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.
Anmeldung:
AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Geschäftsbereich Brandschutz
Hormesfeld 12, 41748 Viersen
Fon: 0 2162-249 98-0
brandschutz@agis-germany.com