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Maskepflicht im PKW verbandskasten soll 2022 kommen
Autofahrer müssen noch in diesem Jahr ihren Verbandskasten aufrüsten. Tun Sie es nicht, gilt das erste-Hilfe-Set als unvollständig und ein Bußgeld droht.
Um möglichen Bußgeldern zu entgehen, sollte der Verbandskasten also möglichst schnell um zwei Mund-Nasen-Bedeckungen erweitert werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich FFP2-Masken zulegen. Denn hat Ihr Wagen keinen Verbandkasten oder ist dieser nicht vollständig, ist das ein Verstoß gegen die StVZO. In der Regel ist dann ein Bußgeld von fünf Euro fällig. Sind Sie Fahrzeughalter und lassen Ihr Auto mit einem nicht vollständigen Verbandkasten von einer anderen Person fahren, müssen Sie zehn Euro zahlen.
wann kommt die Maskenpflicht?
Die neue Regelung wird voraussichtlich 2022 in Kraft treten, wobei momentan kein genauer Zeitpunkt bekannt ist. Voraussichtlich jedoch wird sie mit der nächsten Änderung der StVZO kommen, welche im laufenden Jahr 2022 zu erwarten ist.
Wissen Sie genau, welche Voraussetzungen der Verbandkasten sonst erfüllen muss? Wichtig ist, dass er der DIN-Norm Nr. 13164 entspricht. Ein Set dieser Norm können Sie direkt erwerben. Sie können aber auch die Einzelteile besorgen, die aus geeignetem Verbandmaterial bestehen.
Quelle: www.merkur.de/wirtschaft/verbandskasten-auto-maske-corona-erste-hilfe-aenderung-2022-91213918.html
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