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Corona-Schutzmaßnahmen: Schnell/Selbsttest
Erfahren Sie hier, kurz und übersichtlich, welche Maßnahmen Unternehmen umsetzten müssen, um der neuen Arbeitsschutzverordnung gerecht zu werden.
Was ist neu?
Am 13.04.2021 wurde entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige (mind. 1 x pro Woche) Selbst- und Schnelltests anzubieten.
Antigene-Schnelltests und Selbsttests können hier eine Lösung darstellen. Aber worin besteht der Unterschied zwischen Schnelltest und Selbsttest?
Antigen-Schnelltests:
Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Können nur durch geschultes Personal* durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zum PCR-Test aber direkt vor Ort. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Selbsttests:
Werden so genannt, weil diese Tests jeder selber, bspw. zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und Aus- wertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.
Geschultes Personal für Antigen-Schnelltests*
Schnelltests sollten ursprünglich nur von Ärzten oder entsprechend geschulten medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Um jedoch die Antigen-Testungen auszuweiten, wurde der Arztvorbehalt aufgehoben. Somit darf der Unternehmer z.B. Mitarbeiter mit dem Anwenden von Antigen-Schnelltests beauftragen. Diese müssen allerdings geschult werden.
Entsprechende Kurse werden derzeit z.B. über das Deutsche Rote Kreuz oder die Dekra Akademie angeboten. Achten Sie darauf, dass der Kurs als „Sachkundeschulung – zur Durchführung von Corona-PoC-Antigen-Schnelltest inkl. Medizinprodukteschulung“ anerkannt sind.Die Sachkunde ist hier entscheidend.
Was bedeutet die Abkürzung PoC?
Die Abkürzung PoC steht für Point-of-care. Damit sind Schnelltests gemeint, die ohne Auswertung durch ein Labor durchgeführt werden können. Das Testergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor.
Welche Tests sind derzeit auf dem Markt verfügbar?
Inzwischen gibt es eine Vielzahl zugelassener Tests auf dem Markt. Viele davon sind kaum noch Verfügbar. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier ein individuelles Angebot.
Bescheinigung
Der Unternehmer darf/kann eine Bescheinigung für einen negativen Test ausstellen sofern:
- Der Test durch eine geschulte Person durchgeführt wurde.
- Der Selbsttest/Laientest unter Aufsicht einer benannten Person stattgefunden hat.
Bitte sprechen Sie uns an. Unser Vertriebsteam steht Ihnen auch hier bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite! info@agis-germany.com